Photovoltaik Wartung und Service
Für ein langes Leben Ihrer Photovoltaik-Anlage!
Seit 2015 bietet Ihnen ringsdorf.solar auch umfangreiche elektrische Arbeiten und Wartungen an Ihrer Photovoltaikanlage an. Auch wenn diese nicht von uns gebaut wurde!
Wir möchten Sie auf unsere erweiterten Wartungs-Dienstleistungen hinweisen, die wir neben der laufenden Fernwartung noch leisten können:
- Kontrolle der Wechselrichter und deren Reinigung (innen/aussen)
- Kontrolle der Spannungen und Leistungsströme am Wechselrichter
- Sicht- und Leistungskontrollen der Module
- Integrierte Fernüberwachung Ihrer Photovoltaik
- Reparatur und Austausch von Schadmodulen
- Reparatur und Austausch von Wechselrichter
- Gutachten und Abwicklungen mit Ihrem Versicherer
Diese Leistungen bieten wir auch gerne im Rahmen von Wartungen an.
Wir leisten die verpflichtende Prüfung Ihrer PV-Anlage: Photovoltaikanlagen aller Größenordnungen sind heute ein gewohntes Bild auf Dächern und Freiflächen. Aber nur fachgerecht installierte und betreute PV-Anlagen erzielen die prognostizierten Erträge und entsprechen den aktuellen Sicherheitsvorschriften. Die wiederkehrende Prüfung nach VDE 0126 führt ringsdorf.solar für Sie durch!
Die Grundlagen einer Prüfung nach VDE-0126-23
Neben den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen sind auch diese Vorschriften bindend für alle Betreiber vonPhotovoltaikanlagen bindend. Im Folgenden werden die Grundlagen erläutert, die bei der vierjährigen Prüfung vonPhotovoltaikanlagen durch Sunny Clean für Sie berücksichtigt werden.
Das Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung, kurz Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), in der letzten Neufassung beschreibt unter Teil 6 „Sicherheit und Zuverlässigkeit der Energieversorgung“ in Paragraf 49 die Anforderungen an Energieanlagen. Daraus wird abgeleitet, dass bei der Inbetriebnahme einer elektrischen Anlageund einer Photovoltaikanlage unter anderem DIN VDE 0100-600 gilt.
Hierin werden die Anforderungen an Erstprüfungen von Niederspannungsanlagen vorgegeben. Als Prüfung werdenzunächst alle Maßnahmen definiert, „mit denen die Übereinstimmung der elektrischen Anlage mit den Anforderungen“ der Normenreihe DIN VDE 0100 überprüft wird. Eine Erstprüfung ist nach Errichtung einer neuenAnlage oder nach Änderung oder Erweiterung einer bestehenden Anlage durchzuführen. Sie beinhaltet die Besichtigung, Erprobung und Messung sowie das Erstellen eines Prüfberichtes.
Der Umfang von wiederkehrenden Prüfungen von elektrischen Anlagen wird in DIN VDE 0105- 100 spezifiziert. Auch hier besteht die Prüfung aus den drei vorgenannten Prüfschritten.
Die Anforderungen an Erstprüfungen und wiederkehrende Prüfungen werden in VDE 0126-23 Abschnitt 5 konkretisiert. Die grundlegenden Prüfschritte nach DIN VDE 0100-600 werden hier um konkrete Anforderungen an die Prüfung der Komponenten der Photovoltaikanlage (insbesondere des Gleichstromsystems) erweitert.
Für elektrische Anlagen gilt außerdem die DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“. Danach hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel entsprechend den elektrotechnischen Regeln errichtet, geändert und instand gehalten und weiterhin auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Als elektrotechnische Regeln werden „die allgemein anerkannten Regeln der Elektrotechnik, die in den VDE-Bestimmungen enthalten sind“, definiert.
Somit ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass die neue elektrische Anlage und deren Betriebsmittel sicher benutzt werden können. Der Unternehmer wird aus diesem Grunde dazu angehalten, sich vom Errichter oder Hersteller der Anlage ausdrücklich bestätigen zu lassen, dass die von ihm errichtete Anlage und hergestellten Betriebsmittel den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Um diese Bestätigung abgeben zu können, werden elektrische Niederspannungsanlagen vor der Inbetriebnahme VDE0126-23.
Unter Einbezug des Paragrafen 49 des EnWG gelten fehlende oder nicht ausreichende Dokumentationen und Protokolle der Erstinbetriebnahme nach DIN VDE 0100-600 und VDE 0126-23 grundsätzlich als Mangel beziehungsweise unfertiges Werk.
Fehlende Dokumentation rächt sich!
Im praktischen Betrieb von PV-Anlagen zeigen sich viele Fehler, die wiederholt vorkommen und zum Teil den sachgerechten Betrieb stören oder zu Ausfällen der Stromproduktion führen. Ein Prüfprotokoll über die Inbetriebnahme ist selten vorzufinden. Daher müssen bei den meisten Prüfungen durch ringsdorf.solar im Betrieb befindlicher Anlagen zunächst alle Schritte der Erstprüfung durchgeführt werden.
Ordnungsgemäße Prüfungen können nur bei Vorliegen einer Dokumentation der Anlage durchgeführt werden. Fehlende Dokumentationen erschweren die Prüfung und erzeugen zusätzlichen Aufwand. Die notwendigen Unterlagen werden in den folgenden Abschnitten beschrieben.
Der Zweck einer Dokumentation nach VDE 0126-23 ist die Auflistung des Mindestumfangs der Unterlagen, die im Anschluss an die Installation einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage bereitgestellt werden sollten. Damit soll sichergestellt werden, dass die wichtigsten Systemdaten dem Kunden, Prüfer oder Wartungsunternehmen problemlos zur Verfügung stehen.
Wann | Wo | Was | Wer |
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Täglich | Wechselrichter | Kontrolle der Betriebsanzeige | Betreiber |
Betriebsdatenüberwachung (System) | Kontrolle des Betriebszustandes per Fernüberwachung (für den Brandschutz ist insbesondere auf Isolationsfehler zu achten) | Betreiber / Elektrofachkraft | |
Fehlermeldungen analysieren und geeignete Maßnahmen ergreifen | Betreiber / Elektrofachkraft | ||
Monatlich | Zähler | Ertragskontrolle: regelmäßig die Zählerstände protokollieren und analysieren (entfällt bei automatischer Betriebserfassung und -auswertung | Betreiber / Elektrofachkraft |
Generatorfläche | Sichtprüfung ob gravierende offensichtliche Mängel vorhanden sind, wie z.B. herunterhängende Module, Modulklammern, Montagegestellteile oder Solarleitungen | Betreiber | |
Alle 4 Jahre | Gesamtanlage | Wiederholung der Messungund Prüfung entsprechend nach VDE 0105-100, VDE 0100-600 bzw. VDE 0126-23 | Elektrofachkraft |